Die QS Qualität und Sicherheit GmbH führt derzeit Sonderaudits an Standorten der Straathof Gruppe durch. Neun von zwölf untersuchten Betrieben sind für die Lieferung in das QS-System wieder
zugelassen.
Unmittelbar nach Bekanntwerden des behördlichen Tierhaltungsverbots gegen Adrianus Straathof hatte die QS Qualität und Sicherheit GmbH sämtliche Unternehmen gesperrt, in denen Adrianus
Straathof als Geschäftsführer Verantwortung für die Haltung der Tiere trägt.
Die Wiedererteilung der Lieferberechtigung hatte QS unter den Vorbehalt der Ergreifung geeigneter organisatorischer Maßnahmen und der Beseitigung aller tierschutzwidrigen Zustände gestellt. Eine
Sperrung der Betriebe wurde seitens der Behörden nicht veranlasst. Die Straathof Unternehmensgruppe hat die von QS geforderten Maßnahmen zur Umsetzung des Tierhaltungsverbots ergriffen und mit
der Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen.
Neun Standorte wieder zugelassen
Die behördlicherseits nicht gesperrten Betrieben der Straathof Unternehmensgruppe werden von QS gegenwärtig auf die Beseitigung möglicher tierschutzwidriger Zustände kontrolliert. Seit dem 19.
Dezember 2014 hat QS insgesamt 12 Sonderaudits an den Standorten der Straathof Unternehmensgruppe durchgeführt. Neun Standorte konnten für die Lieferung in das QS-System wieder zugelassen werden.
An drei Standorten müssen festgestellte Mängel beseitigt und die Mängelbeseitigung in neuen Systemaudits nachgewiesen werden, bevor die Wiederzulassung zum System erteilt werden kann.
Alle anderen, am 18. Dezember 2014 gesperrten und bislang nicht auditierten Standorte der Straathof Unternehmensgruppe bleiben bis zur beanstandungsfreien Auditierung gesperrt. Die Auditierung
der verbleibenden Standorte soll bis zum Ende dieser Woche abgeschlossen werden.
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