MV plant Sachkunde-Nachweis für Ferkeltötungen

Der in Mecklenburg-Vorpommern geplante Erlass gegen die Nottötung von Ferkeln sieht vor, dass betroffene Tiere doppelt überprüft werden und speziell geschultes Personal eingesetzt wird.

Wie die Zeitung "Nordkurier" berichtet, lägen bereits erste Details zum geplanten Erlass vor. So müsse künftig jeder Mitarbeiter, der eine Betäubung oder Tötung vornimmt, einen Sachkundenachweis vorlegen. Auch sei zwingend eine zweifache Überprüfung des zu tötenden Ferkels vorgeschrieben. Ob das Tier überlebensfähig ist und deshalb nicht getötet werden darf, hänge von Körpertemperatur, Gewicht, bestimmten Missbildungen und davon ab, ob der Saugreflex vorhanden ist. Schließlich sollen die Betriebe, die mehrfach durch Verstöße gegen den Tierschutz auffallen, gezwungen werden, einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen, der weisungsberechtigt ist.

Kopfschlag soll künftig nur noch zur Betäubung erlaubt sein
Weiterhin berichtet die Zeitung unter Hinweis auf den mecklenburg-vorpommerschen Agrarminister Till Backhaus, dass nicht lebensfähige Ferkel in Schweinezuchtbetrieben des Landes künftig nicht mehr per Kopfschlag getötet werden sollen. Die Tiere dürften zwar weiterhin so betäubt werden, unmittelbar danach müsse jedoch die Tötung durch Entblutung oder die Zufuhr von hoch konzentriertem Kohlendioxid erfolgen.
 
Backhaus kritisierte laut "Nordkurier" auch die zuständigen Kreisveterinärämter. "Die unterschiedliche Meinung der Kreisveterinärämter muss aufhören", nachdem einzelne Behörden die umstrittene Tötungspraxis sinngemäß als normal verteidigt hatten.

 

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